
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Schmid Infraplan GmbH
www.schmid-infraplan.ch
Stand: 25.05.2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Schmid Infraplan GmbH, äussere Bahnhofstrasse 7, 8854 Siebnen, Schweiz und Kunden.
1.2 Sie gelten für alle Leistungen, Angebote, Verträge, Anfragen, Beratungen, Dienstleistungen und Projekte, die über die Website www.schmid-infraplan.ch initiiert, angeboten oder abgewickelt werden.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur verbindlich, wenn sie von Schmid Infraplan schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss und Angebot
2.1 Alle Angebote auf der Website sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
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schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung,
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Annahme eines Angebots,
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Unterzeichnung eines Vertragsdokuments oder
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durch die tatsächliche Erbringung einer Leistung durch Schmid Infraplan.
2.3 Mündliche Absprachen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von Schmid Infraplan schriftlich bestätigt wurden.
3. Leistungsumfang
3.1 Schmid Infraplan erbringt Dienstleistungen im Bereich:
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Planerstellungen
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Planung, Projektierung und Fachberatung
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Infrastruktur- und Bauleitungsleistungen
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technische Analysen, Auswertungen und Dokumentationen
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Support, Schulung und Projektmanagement
3.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Auftragsschreiben.
3.3 Leistungen werden nach dem jeweils gültigen Standard erbracht. Für darüber hinausgehende Leistungen ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde stellt sicher, dass alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Pläne, Daten und Weisungen vollständig und rechtzeitig bereitgestellt werden.
4.2 Für Mehraufwand, Verzögerungen oder Kosten, die durch unvollständige, verspätete oder falsche Mitwirkung entstehen, übernimmt Schmid Infraplan keine Haftung.
5. Preise, Zahlungsmodalitäten & Fälligkeit
5.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.
5.2 Schmid Infraplan stellt ihre Leistungen in Rechnung:
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nach effektivem Aufwand anhand vereinbarter Stundensätze.
5.3 Zahlungsfrist ist 30 Tage netto ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
5.4 Bei Zahlungsverzug behält sich Schmid Infraplan vor:
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Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen,
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Mahn- oder Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen,
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Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
6. Termine und Fristen
6.1 Zeitangaben gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
6.2 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Krankheit, Systemausfällen, behördlichen Anforderungen oder fehlender Mitwirkung des Kunden begründen kein Schadenersatzrecht.
7. Nutzung der Website & Online-Leistungen
7.1 Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung von Online-Kommunikationsmitteln (z. B. Kontaktformular, E-Mail, Datei-Uploads) Risiken birgt, die nicht vollständig durch Schmid Infraplan kontrollierbar sind.
7.2 Der Kunde trägt die Verantwortung für den Schutz der eigenen IT-Systeme und Datenübertragungen.
7.3 Schmid Infraplan übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit oder Sicherheit übermittelter Daten, sofern diese außerhalb der eigenen geschützten Systeme stattfinden (z. B. E-Mail).
8. Urheber- und Nutzungsrechte
8.1 Alle von Schmid Infraplan erstellten Unterlagen (Berichte, Pläne, Zeichnungen, Konzepte, Entwürfe, Texte) bleiben – soweit nicht anders vereinbart – geistiges Eigentum von Schmid Infraplan.
8.2 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
8.3 Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung durch Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Schmid Infraplan zulässig.
9. Geheimhaltung und Datenschutz
9.1 Schmid Infraplan verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Geschäftsbeziehung überlassenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln.
9.2 Die Bearbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der geltenden Datenschutzerklärung und dem Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG).
9.3 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies zur Leistungserbringung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
10. Haftung
10.1 Schmid Infraplan haftet uneingeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
10.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet Schmid Infraplan nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
10.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
10.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung in jedem Fall auf den Wert des jeweiligen Auftrages beschränkt.
11. Leistungsänderungen und Zusatzaufträge
11.1 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
11.2 Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, werden gesondert verrechnet.
12. Vertragsdauer und Kündigung
12.1 Verträge gelten für die vereinbarte Dauer oder bis zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.
12.2 Eine Kündigung ist jederzeit möglich, bedarf aber der Schriftform.
12.3 Schmid Infraplan kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn:
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der Kunde in Zahlungsverzug gerät,
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Mitwirkungspflichten gröblich verletzt,
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falsche oder irreführende Angaben gemacht wurden,
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das Vertrauensverhältnis gestört ist.
12.4 Im Falle einer Kündigung werden bereits erbrachte Leistungen vollständig in Rechnung gestellt.
13. Gewährleistung
13.1 Schmid Infraplan erbringt ihre Leistungen fachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen.
13.2 Reklamationen müssen schriftlich und innerhalb von 10 Tagen nach Leistungserbringung erfolgen.
Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als genehmigt.
13.3 Eine Gewährleistung entfällt bei Mängeln, die auf unsachgemässe Nutzung, fehlende Mitwirkung oder unvollständige Informationen des Kunden zurückzuführen sind.
14. Drittdienstleister
14.1 Schmid Infraplan kann für einzelne Leistungsteile Drittdienstleister einsetzen (z. B. Hosting, Cloudspeicher, externe Software, Kartenmaterial).
14.2 Eine Haftung für Leistungen, Ausfälle, Datenverarbeitung oder Sicherheit dieser Drittanbieter übernimmt Schmid Infraplan nur insoweit, als dies vertraglich oder gesetzlich begründet ist.
15. Änderungen der AGB
15.1 Schmid Infraplan behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen.
15.2 Die jeweils aktuelle Fassung wird online auf www.schmid-infraplan.ch/agb veröffentlicht.
16. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
16.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
16.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Schübelbach (Schweiz), sofern nicht zwingend gesetzliche Regelungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.